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Verbesserte Förderbedingungen für Existenzgründer
Die KfW- Bank bietet mit dem KfW- Gründerkredit ab dem 01. April 2011 ein einheitliches Fremdkapitalangebot für Gründungsfinanzierungen an.
Damit werden die bisherigen Förderbedingungen verbessert und die Fördermöglichkeiten ausgeweitet. Der KfW-Gründerkredit steht Existenzgründern einschließlich Personen und Unternehmen, die weniger als 3 Jahre am Markt tätig sind, zur Verfügung. Als Nachfolgeprogramm zu "KfW-StartGeld", das zum 31.03.2025 eingestellt wurde, bietet die KfW nun den KfW-"Gründerkredit- StartGeld" an. Dieser übernimmt die wesentlichen Elemente des KfW-StartGelds, bietet aber als Weiterentwicklung u.a. eine Ausdehnung des Finanzierungshöchstbetrages von 50.000 auf 100.000 Euro sowie eine Ausdehnung der maximal finanzierbaren Betriebsmittel von 20.000 auf 30.000 Euro. Die 80-prozentige Haftungsfreistellung der Hausbank bleibt erhalten.
Größere Gründungsvorhaben können zukünftig mit dem "KfW-Gründerkredit- Universell" rechnen.
Mit ihm können 100% der notwendigen Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden, eingeschlossen sind auch Übernahmen von Unternehmen oder Unternehmensteilen in Form von asset-deals. Der Höchstbetrag der Finanzierung liegt bei 10 Mio.Euro, der Anteil der Betriebsmittelfinanzierung am Gesamtvolumen ist nicht begrenzt.
Für beide Gründerkredite gilt, dass auch erneute Unternhmensgründungen gefördert werden, wenn aus der ersten Gründung keine Verbindlichkeiten mehr bestehen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Angelika Otto von der Essener Wirtschaftsförderung unter der Tel.Nr.: 0201/82024-33 oder im Internet unter www.kfw.de.
(Quelle KfW-Bank)
Größere Gründungsvorhaben können zukünftig mit dem "KfW-Gründerkredit- Universell" rechnen.
Mit ihm können 100% der notwendigen Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden, eingeschlossen sind auch Übernahmen von Unternehmen oder Unternehmensteilen in Form von asset-deals. Der Höchstbetrag der Finanzierung liegt bei 10 Mio.Euro, der Anteil der Betriebsmittelfinanzierung am Gesamtvolumen ist nicht begrenzt.
Für beide Gründerkredite gilt, dass auch erneute Unternhmensgründungen gefördert werden, wenn aus der ersten Gründung keine Verbindlichkeiten mehr bestehen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Angelika Otto von der Essener Wirtschaftsförderung unter der Tel.Nr.: 0201/82024-33 oder im Internet unter www.kfw.de.
(Quelle KfW-Bank)
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