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24.01.2026

Beratungs- und Schulungsförderung des Bundes

Förderung von Unternehmensberatungen und Veranstaltungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Existenzgründer wird 2007 fortgesetzt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unterstützt auch 2007 kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberufler und Existenzgründer bei allen Fragen zur Unternehmensführung und beim Unternehmensstart. Mit diesen Zuwendungen fördert das BMWi die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen und die Bereitschaft zur Gründung. Die Richtlinien wurden nunmehr über den 31.12.2025 hinaus verlängert. Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn.

Das BAFA gewährt Zuschüsse für die Inanspruchnahme von Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung und zur Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen. Des weiteren werden Existenzgründungs- und Existenzaufbau- sowie Umweltschutzberatungen gefördert.

Darüber hinaus gibt es Zuschüsse für Seminare, die Existenzgründern, Unternehmern und Führungskräften Informationen zur Gründung bzw. zur Leistungssteigerung zur Verfügung stellen.

Allein 2006 wurden auf Grundlage dieser Förderprogramme ca. 11.450 Unternehmensberatungen und 4.650 Informations- und Schulungsveranstaltungen mit Zuschüssen in Höhe von insgesamt über 16,7 Mio. Euro gefördert. Seit 2005 werden diese Zuschüsse über den Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanziert.

Der Zuschuss zu den Kosten einer Beratung beträgt maximal 1.500 Euro. Einen Antrag für diesen Zuschuss kann der Beratene innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Beratung stellen.

Für Seminare können Veranstalter maximal einen Zuschuss von 720 Euro zu den Veranstaltungskosten erhalten, sofern eine entsprechende Kostendeckungslücke nachgewiesen wird. Zuschussanträge sind hierfür innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veranstaltung zu stellen.

Die Fördervoraussetzungen dieser Programme sind im Einzelnen in den Richtlinien zur Förderung von Unternehmensberatungen und zur Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen geregelt, die nunmehr bis zum 30.06.2025 verlängert wurden.

Antragsvordrucke können Beratene und Veranstalter auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle abrufen.

Die Antragsunterlagen sind für beide Fördermaßnahmen bei einer der in den Richtlinien aufgeführten Leitstelle einzureichen. Leitstellen sind Einrichtungen der Spitzenorganisationen und der Spitzenverbände der Wirtschaft, die über die Fördervoraussetzungen informieren, Anträge vorprüfen und diese sodann an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Entscheidung weiterleiten.

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen, den Richtlinien und den Leitstellen können unter www.bafa.de/1/de/aufgaben/wirtschaft sowie über das Auskunftstelefon 06196/908-570 eingeholt werden.

Weitere Links:
Antragstellung online www.beratungsfoerderung.net
BAFA-Seminarübersicht www.beratungsfoerderung.net/seminare/

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