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14.12.2025

Neuregelung Meistergründungsprämie NRW

Landesweit einheitliche Förderung von 7.500 Euro

In Zukunft können landesweit Handwerksmeisterinnen und -meister für die Gründung eines Unternehmens 7.500 Euro erhalten, wenn mindestens ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz geschaffen wird.
Bisher waren es 5.000 Euro, bzw. 10.000 Euro im Ziel-2-Gebiet. Der Zuschlag für Handwerksgründungen im Revier beruht auf der derzeit noch gültigen Gebietskulisse der EU. In der Förderperiode 2007 bis 2013 können aufgrund der Vorgaben der Europäischen Union Ziel-2-Mittel im ganzen Land eingesetzt werden.
In der Vergangenheit hatten die erhöhten Fördersätze für das Ruhrgebiet nach Untersuchungen des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn nicht den erwünschten Effekt. Eine auffallend höhere Gründungsdynamik
aufgrund der höheren Prämie war im Ruhrgebiet nicht festzustellen. Sowohl innerhalb Reviers wie auch in den anderen Landesteilen
hat sich die Zahl der Gründungen sehr unterschiedlich entwickelt.
Seit Bestehen der Meistergründungsprämie konnten bisher rund 54.000 Arbeitsplätze im nordrhein-westfälischen Handwerk geschaffen und gesichert werden, in jedem geförderten Meisterbetrieb sind durchschnittlich 5,2 Stellen entstanden.

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