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19.03.2025

Ausbildungsbonus für Unternehmen

Der Ausbildungsbonus soll Unternehmen einen Anreiz bieten einem Jugendlichen einen Ausbildungsplatz anzubieten, der sich schon seit längerem vergeblich um eine Ausbidlung bemüht.

Gefördert wird ein einzelner Betrieb. Und zwar dann, wenn ein Ausbildungsplatz zusätzlich bereitgestellt und mit einem besonders förderungsbedürftigen Jugendlichen besetzt wird. Besonders förderungsbedürftig sind Jugendliche,die schon länger als ein Jahr vergeblich einen Ausbildungsplatz suchen und höchstens den Hauptschulabschluss haben. Auch für die zusätzliche Ausbildung von lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten jungen Menschen, die im Vorjahr oder früher die allgemein bildende Schule verlassen haben, besteht Anspruch auf eine Förderung.
Die Höhe des Ausbildungsbonus richtet sich nach der Höhe der zu zahlenden tariflichen Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr. Der einmalige Zuschuss kann 4.000 Euro, 5.000 Euro oder 6.000 Euro betragen. Die Hälfte des Ausbildungsbonus wird nach Ablauf der Probezeit gezahlt, der Rest nach der Anmeldung des Auszubildenden zur Abschlussprüfung. Der Ausbildungsbonus ist zeitlich befristet. Es können Ausbildungsverträge gefördert werden, die zwischen dem 1. Juli 2008 und dem 31. Dezember 2010 beginnen.

Der Ausbildungsbonus ist ein Angebot der Bundesagentur für Arbeit. Hotline für Arbeitgeber: 01801-664466

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